Bodenrichtwertzonen 2014 - Texte
Beschreibung
Bodenrichtwerte zu den Bodenrichtwertzonen.
Datenbereitstellung
WMS: Bodenrichtwerte 2014
https://www.bielefeld01.de/md/WMS/bodenrichtwerte_2014/02?
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Legende Legende
Datenqualität
Letzte Aktualisierung: 2014-02-01
Pflegeintervall: Nicht geplant
Anmerkung: Die Bodenrichtwerte werden jährlich vom Gutachterausschuss der Stadt Bielefeld neu beschlossen.

Erfassungsmaßstab: 1:500
Herkunft: Die Bodenrichtwerte anhand der Kaufpreissammlung vom Gutachterausschuss bestimmt
Kontakt
Datenpflege:
Stadt Bielefeld
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld


Datenbereitstellung:
Stadt Bielefeld
Amt für Geoinformation und Kataster
August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld

Nutzungsbedingungen
Die von der Stadt Bielefeld angebotenen und in ihrem Eigentum befindlichen Daten und Kartenbilder werden bereitgestellt unter der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0).
Nach dieser Lizenz ist es gestattet die Kartenbilder zu kopieren, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, Abwandlungen und Bearbeitungen anzufertigen sowie die Kartenbilder kommerziell zu nutzen.
Weiter geben die Lizenzbedingungen vor, dass angegeben werden muss, ob und in welcher Form Änderungen vorgenommen wurden.

Der Quellenvermerk ist bei jeder Nutzung erforderlich und in diesem Fall wie folgt auszugestalten:
© Stadt Bielefeld, Amt für Geoinformation und Kataster (CC BY 4.0)
Attributtabelle
SpalteBeschreibung
gesl Kennzeichen der Gemeinde, in der der Bodenrichtwert definiert ist
gena Name der Gemeinde als Text
gasl Nummer des zuständigen Gutachterausschusses gemäß Landesschlüssel (fünfstellig)
gema Name der Gemarkung als Text
ortst Name des Ortsteils bzw. Stadtteils als Text
brw Bodenrichtwertangabe in Euro/m²; (Erläuterung, dass Nachkommastellen mit ,00 bei allen Werten enthalten sind, in der Internetdarstellung aber unterdrückt werden; Ausnahme: kleine Bodenrichtwerte unter 10 €/m²). Grundsätzlich dürfen Bodenrichtwerte deckungsgleicher Zonen keine identischen Koordinatenpaare aufweisen.
stag Stichtag des Bodenrichtwertes
bedw Bedarfswertangabe in Euro/m²
plz Nummer des Postleitzahlbezirkes in dem der Bodenrichtwert überwiegend liegt
basbe Angabe zur amtlichen Bodenrichtwertkarte (Kartengrundlage, auf welcher der Bodenrichtwert beschlossen wurde)
entw Zustand nach § 5 ImmoWertV B = Baureifes Land, R = Rohbauland, E = Bauerwartungsland, LF = Fläche der Land- und Forstwirtschaft, SF = Sonstige Fläche
beit Beitragsrechtlicher Zustand gemäß BauGB und KAG. 1 = erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei und kanalanschlussbeitragsfrei nach dem Kommunalabgabengesetz, 2 = erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei und kanalanschlussbeitragspflichtig nach dem Kommunalabgabengesetz, 3 = erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragspflichtig und kanalanschlussbeitragspflichtig nach dem Kommunalabgabengesetz
nuta Art der baulichen Nutzung oder sonstigen Nutzung gemäß BoRiWErl. NRW (LW, A, GR, SK, F, W, WS, WR, WA, WB, MD, MI, MU, MK, G, GE, GI, SE, SO, SN)
ergnuta Ergänzende Angabe zur Art der Grundstücksnutzung (ASB, ed, eh, dh, rh, rm, re, Eigentumswohnung; ASB = Außenbereich, ed = Einzel-/Doppelhäuser, eh = freist. Ein-/Zweifamilienhaus, dh = Doppelhaushälfte, rh = Reihenhaus, rm = Reihenmittelhaus oder re = Reihenendhaus)
gez Geschosszahl (Maß der baulichen Nutzung des Richtwertgrundstücks gemäß § 16 BauNVO, auch Eingabe von Spannen zulässig (I, II, III, ..., oder x-y mit x ungleich y und x/y Element von I, II, III ..., oder xaD mit x Element von I, II, III, ...IV; I -u. II; III – IV,....); ohne Leerzeichen
gfz Geschossflächenzahl (Maß der baulichen Nutzung des Richtwertgrundstücks gemäß § 16 BauNVO)
bmz Baumassenzahl (Maß der baulichen Nutzung des Richtwertgrundstücks gemäß § 16 BauNVO; Eingabe mit zwei Vor- und einer Nachkommastelle)
flae Fläche des Richtwertgrundstücks in m²; auch Angabe von Spannen zulässig (z.B. 400-500) ohne Leerzeichen
brwznr Nummer des Bodenrichtwertes in der Gemeinde gemäß Landesschlüssel. Jede Änderung eines Bodenrichtwertes (Geometrie, Merkmale) führt zu einem neuen Bodenrichtwert mit einer neuen Nummer, wenn dadurch die Vergleichbarkeit mit dem alten Bodenrichtwert nicht mehr gegeben ist. Der alte Wert ist dann historisch.
udok

Verweis auf eine Fachinformation zur Anwendung der Umrechnungskoeffizienten in Abhängigkeit von der Nutzungsartengruppe als PDF-Datei (LGDBR_n_05aaa00_JJJJ.pdf für n=0-6)

0 = ohne weitere Differenzierung
1 = Individueller Wohnungsbau
2 = Misch- oder mehrgeschossige Bebauung
3 = Industrie/Gewerbe/Sondergebiete
4 = Forstwirtschaft
5 = Landwirtschaft
6 = Außenbereich
05 = Länderkennziffer
aaa00 = Gutachterausschusskennziffer
JJJJ = Jahr"