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Hier können Sie sich äußern

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beziehungsweise der öffentlichen Auslegung können Sie innerhalb der jeweiligen Beteiligungszeiträume ihre Äußerungen oder Stellungnahmen abgeben. Diese werden in den Prozess der Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen.
Nicht fristgerecht eingebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Möchten Sie sich beteiligen, beachten Sie bitte, dass Ihre Stellungnahme nur unter vollständiger Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse Berücksichtigung finden kann.

Sie können Ihre Anregung online versenden. Bitte nutzen Sie hierfür unser Online-Formular.


Aktuelle Verfahren in der Öffentlichkeitsbeteiligung


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Hinweis

Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes.