Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beziehungsweise der öffentlichen Auslegung
können Sie innerhalb der jeweiligen Beteiligungszeiträume ihre Äußerungen oder Stellungnahmen
abgeben. Diese werden in den Prozess der Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander einbezogen.
Nicht fristgerecht eingebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Möchten Sie sich beteiligen, beachten Sie bitte, dass Ihre Stellungnahme nur unter
vollständiger Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse Berücksichtigung finden kann.
Sie können Ihre Anregung online versenden. Bitte nutzen Sie hierfür unser
Online-Formular.
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Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes.