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Hinweise zum Flächennutzungsplan

»Was ist ein Flächennutzungsplan (FNP)?

Der Flächennutzungsplan, auch "vorbereitender Bauleitplan" genannt, ist ein wesentliches Instrument der räumlichen Planung der Stadt Bielefeld. Der FNP umfasst das gesamte Stadtgebiet und stellt die angestrebte Art der Bodennutzung für einen langfristigen Zeitraum in generalisierter Form dar. Grundlagen sind die voraussehbaren Bedürfnisse und die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt. Der Plan konzentriert sich auf die Grundzüge der Planung und lässt damit Raum für deren Konkretisierung auf den nachgeordneten Planungsebenen.
Der FNP ist vorrangig eine behördenverbindliche Absichtserklärung für die künftige Stadtentwicklung und hat für die Bürgerinnen und Bürger zunächst keine direkte Rechtswirkung. Diese entsteht erst durch Bebauungspläne als so genannte "verbindliche Bauleitpläne". Bebauungspläne müssen die Vorgaben des FNP berücksichtigen, das heisst sie sind aus dem FNP zu entwickeln.
Die Stadt Bielefeld hat die Pflicht, den FNP an die übergeordneten Ziele der Raumordnung anzupassen. Somit bedarf die Aufstellung oder Änderung des FNP immer der Genehmigung durch die übergeordnete Bezirksplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Detmold.

»Was stellt der Flächennutzungsplan dar?

Im Flächennutzungsplan werden die beabsichtigten Bodennutzungen im Stadtgebiet in den Grundzügen dargestellt. Die Darstellungen sind nicht parzellenscharf, sondern generalisiert, treffen also keine Aussagen zu einzelnen Grundstücken.
Der FNP enthält unter anderem Darstellungen zu Bauflächen für das Wohnen und das Gewerbe, zu Gemeinbedarfsflächen, zu Freiflächen und Wasserflächen, zum Verkehr, zu Ver- und Entsorgungsanlagen oder zum Schutz der Umwelt.
Darüber hinaus werden in den FNP die Planungen verschiedener anderer Planungsträger, z.B. Straßentrassen oder Natur- und Landschaftsschutzgebiete nachrichtlich übernommen.
Der Plan enthält zudem Kennzeichnungen und Hinweise.
Die Nutzungsart wird im Plan durch eine Farbe dargestellt, die Zweckbestimmung von Standorten mit übergeordneter Bedeutung, zum Beispiel des Gemeinbedarfs oder von Grünflächen, wird zusätzlich durch ein Symbol gekennzeichnet. zum Flächennutzungsplan der Stadt Bielefeld



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Hinweis

Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes.