Der Flächennutzungsplan, auch "vorbereitender Bauleitplan" genannt, ist ein wesentliches
Instrument der räumlichen Planung der Stadt Bielefeld. Der
FNP umfasst das
gesamte Stadtgebiet und stellt die angestrebte Art der Bodennutzung
für einen langfristigen Zeitraum in generalisierter Form dar.
Grundlagen sind die voraussehbaren Bedürfnisse und die städtebaulichen
Zielvorstellungen der Stadt. Der Plan konzentriert sich auf die Grundzüge
der Planung und lässt damit Raum für deren Konkretisierung auf
den nachgeordneten Planungsebenen.
Der FNP ist vorrangig
eine behördenverbindliche Absichtserklärung für die
künftige Stadtentwicklung und hat für die Bürgerinnen
und Bürger zunächst keine direkte Rechtswirkung. Diese entsteht
erst durch Bebauungspläne als so genannte "verbindliche Bauleitpläne".
Bebauungspläne müssen die Vorgaben des
FNP berücksichtigen, das heisst
sie sind aus dem FNP zu entwickeln.
Die Stadt Bielefeld hat die Pflicht, den FNP
an die übergeordneten Ziele der Raumordnung anzupassen. Somit bedarf die
Aufstellung oder Änderung des FNP
immer der Genehmigung durch die übergeordnete Bezirksplanungsbehörde
bei der Bezirksregierung Detmold.
Im Flächennutzungsplan werden die beabsichtigten Bodennutzungen im Stadtgebiet in den
Grundzügen dargestellt. Die Darstellungen sind nicht parzellenscharf, sondern generalisiert,
treffen also keine Aussagen zu einzelnen Grundstücken.
Der FNP enthält unter anderem Darstellungen
zu Bauflächen für das Wohnen und das Gewerbe, zu Gemeinbedarfsflächen,
zu Freiflächen und Wasserflächen, zum Verkehr, zu Ver- und Entsorgungsanlagen
oder zum Schutz der Umwelt.
Darüber hinaus werden in den FNP
die Planungen verschiedener anderer Planungsträger, z.B. Straßentrassen
oder Natur- und Landschaftsschutzgebiete nachrichtlich übernommen.
Der Plan enthält zudem Kennzeichnungen und Hinweise.
Die Nutzungsart wird im Plan durch eine Farbe dargestellt, die Zweckbestimmung von
Standorten mit übergeordneter Bedeutung, zum Beispiel des Gemeinbedarfs oder von
Grünflächen, wird zusätzlich durch ein Symbol gekennzeichnet.
zum Flächennutzungsplan der Stadt Bielefeld
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Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes.