Der Bebauungsplan beschränkt sich auf einzelne Bereiche des Stadtgebietes und regelt Art und Maß der
Bebaubarkeit einzelner Grundstücke. Seine möglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch
(BauGB)
bestimmt. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die
Bürgerinnen und Bürger und für die Baubehörde verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus
einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergänzenden
textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.
Das Bauplanungsrecht unterscheidet im Stadtgebiet grundsätzlich zwischen Flächen, die im Geltungsbereich
von Bebauungsplänen liegen und unbeplanten Flächen (im Außen- oder Innenbereich) ohne qualifizierten
Bebauungsplan.
Hier finden Sie eine gesamtstädtische Übersicht über
diese beiden Kategorien.
Der Bebauungsplan wird nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens als Satzung beschlossen. Die
rechtliche Gültigkeit (Rechtsverbindlichkeit) tritt mit der Veröffentlichung der Beschlussfassung
ein. Sie gilt unbefristet bis zur formalen Änderung, Aufhebung oder Neuaufstellung des Bebauungsplanes.
Hier finden Sie eine Auswahl der aktuellen,
rechtsverbindlichen Bebauungspläne.
Ein Bebauungsplan hat eine erhebliche und langfristige Auswirkung auf Art und Maß der Verfügbarkeit und
den Wert von Grundstücken. Bebauungspläne werden in einem im Baugesetzbuch geregelten Verfahren aufgestellt,
das insbesondere auch eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorsieht.
Hier finden Sie insbesondere Bebauungspläne, an deren
Planungen Sie sich mit unserem Online-Formular direkt beteiligen können.
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Weitergehende Informationen zum Thema Stadtplanung und Bebauungsplan erhalten Sie im Ratgeber Planen und Bauen.
Der Rat der Stadt Bielefeld hat ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen, das in der gesamtstädtischen Bauleitplanung umgesetzt wird. Die Bebauungsplanung kann überplante und nicht beplante Standortbereiche, in denen Einzelhandel derzeit zulässig ist, betreffen.